Was ist die STIKO?
Was ist die STIKO?
STIKO steht für Ständige Impfkommission, diese ist beim Robert Koch Institut ansässig und gibt Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen. Doch auch andere präventiv Maßnamen werden von der STIKO durchgeführt, des weiteren werden Impfreaktionen auf die Impfstoffe untersucht und ausgewertet. Die Impfkommission untersteht dem Paragraphen 20 Abs. 2 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes und ist ein Teil des Bundesgesundheitsamtes.
Gründung der STIKO
Gegründet wurde die STIKO 1972 unter der Aufsicht des Gesundheitsamtes, doch erst im Jahr 2001 wurde die Kommission gesetzlich im Infektionsschutzgesetz verankert. Die STIKO empfiehlt nicht die Impfstoffe sondern nur den Vorgang des Impfens gegen die Infektionskrankheiten und auch nur dann, wenn die Immunstoffe zur Prophylaxe in Deutschland zugelassen sind. Die Empfehlungen der STIKO werden auf der Webseite des Robert Koch Institutes veröffentlicht und ständig aktualisiert. Zusätzlich werden von der Kommission die Begründungen zu den Empfehlungen für den Verbraucher bereitgestellt. Dies kann bei Unschlüssigkeit zur Entscheidung sehr beitragen.
Aufbau der STIKO
Die Kommission besteht in der Regel aus 12 bis 18 Mitgliedern, diese werden alle drei Jahre vom Bundesgesundheitsministerium und den Gesundheitsbehörden berufen. Die STIKO besteht vornehmlich aus Experten in Gesundheit und Forschungsangelegenheiten sowie Personen aus der Ärzteschaft und des Gesundheitsdienstes. An den Sitzungen der STIKO dürfen Personen des Gesunheitsministeriums, der Landesgesundheitsbehörden, andere aus den Bundesbehörden und der Bundesausschuss teilnehmen.
Geprüfte Neutralität bei der STIKO
Die kommissarische Tätigkeit ist ein Ehrenamt, die Mitglieder sind verpflichtet ihre Aufträge unparteiisch zu erfüllen. Die privaten Forschungsarbeiten können sich mit der kommissarischen Arbeit bei der STIKO leicht überschneiden. Doch trotz dieser Überschneidung der Tätigkeitsbereiche ist es nicht Sachgerecht auf die Mitarbeit der Experten zu verzichten. Bei entsprechenden Tätigkeiten wird von höherer Stelle im Einzelfall der Sachverhalt und die Vereinbarkeit überprüft. Des weiteren wird bei Zusage einer Berufung, eine Offenlegung der Betätigungsfelder vom Bundesgesundheitsministerium abverlangt. Diese wird der Öffentlichkeit zur Einsicht bereit gestellt.
Für alle anderen Angelegenheiten gibt es eine interne Geschäftsordnung, diese regelt die Wahl des Vorsitzenden. Zudem sind Sitzungsordnungen und Beratung sowie Beschlussordnung dort festgehalten. Dies Garantiert eine unparteiische Entscheidung der Mitglieder und somit eine Empfehlung die sich nicht an Interesse
